AGB
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen VERKAUFS- und LIEFERBEDINGUNGEN

I. Allgemeines
1.) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit mündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung bzw. mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung, gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Geschäftsbedingungen des Käufers
verpflichten uns auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht.

2.) Abweichungen von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
11. Angebot und Vertragsabschluss
1. Die Angebote des Verkäufers insbesondere in seinem Prospekt sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen, fernschriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind unbeschadet der übernommenen Maßgarantie nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
111. Liefer- und Leistungszeit
1.) Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2.) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungenjederzeit berechtigt.
IV. Gefahrübergang Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist
oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
V. TÜV-Abnahme
Nur für die Artikel, auf die im Prospekt ausdrücklich hingewiesen wurde, ist ein TÜV -Teilegutachten erstellt.
VI. Gewährleistung
1.) Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers -insbesondere unter Ausschluss jedweder Folgeschäden des Käufers -Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
2.) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
3.) Dem Verkäufer sind Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Mängel die auch bei sorgfaltiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, an den Verkäufer zu schicken. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließtjedwede Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer aus.
4.) Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
5.) Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleiß- und Gebrauchtteile, die unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert werden.
6.) Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu. Sie sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers abtretbar. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Waren und Leistungen des Verkäufers und
schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Aus- und Einbaukosten werden vom Verkäufer nichtübernommen.
VII. Eigentumsvorbehalt
1.) Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
2.) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfandungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung des Verkäufers hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen und jedem die erforderlichen
Auskünfte und Unterlagen geben.
3.) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
4.) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers insbesondere Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen der gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt -soweit nicht Abzahlungsgesetz Anwendung findet- kein Rücktritt vom Vertrage.
VllI. Zahlung
1.) Soweit nicht anders vereinbart: erfolgt die Zahl.ung durch Lieferung per Nachnahme, Vorauskasse oder im Lastschriftverfahren durch Bankeinzug. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
2.) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann.
3.) Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von
den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
4.) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Verkäufer ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
IX. Preise
1.) Die Preise verstehen sich ab Werk und in Euro. Preisangaben in Angeboten und Auftragsbestätigungen des Verkäufers erfolgen stets freibleibend: maßgebend sind die am Tage der Lieferung jeweils gültigen Preise. Voranschläge für Instandsetzungs- und Einbauarbeiten werden so genau wie möglich aufgestellt, sind aber unverbindlich.
2.) Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
3.) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders genannt, inklusive Mehrwertsteuer.
4.) Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung bzw. Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers.
X. Konstruktionsänderungen Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen; er ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
XI. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss oder aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
XII. Rücksendungen
Rücksendungen gelieferter Teile dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem Verkäufer, innerhalb von 2 Wochen erfolgen.. Die Rücklieferungskosten trägt Käufer -es sei denn die gelieferte Ware entspricht nicht der Bestellten. Teile und Sonderanfertigungen, die speziell für den Käufer bestellt bzw. angefertigt wurden, sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Die Ware muss vollständig, d. h. wie geliefert, zurückgeschickt werden, möglichst in Original-Verpackung. Der Käufer ist zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware als Paket verschickt werden kann -anderenfalls kann er Rückholung verlangen.
Transport- und sonstige Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen, ausgenommen sind Euro-Paletten. Der Besteller hat für die Entsorgung der Verpackungen, auf eigene Kosten, zu sorgen.
XIll. Anwendbares Recht
1.) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2.) Soweit gesetzlich zulässig, ist Vohenstrauss ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3.) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


Allrad Geithner * Mail: info@geithner.de